
Hier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis durchführen lassen können.
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Die Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eins von unseren Aufgabenpunkten.
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Auch im Bereich der Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO und der Teilegutachten sind wir über die Grenzen von Essen für sichere Arbeit zum fairen Preis bekannt.
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Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
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Für die Durchführung von Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erhaltung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens sind auch die GTÜ-Prüfingenieure autorisiert.
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Ein weiteres Service-Angebot der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis sind die Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO. Der Tätigkeitsbereich unserer Prüfingenieure besteht aus Verkehrssicherheit, die die Untersuchungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ darstellt.
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Die GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis erstellt in der Rolle des Sachverständigen Schadengutachten / Auto-Schadengutachten für Sie. Wir übernehmen als qualifizierte Kfz-Sachverständige die Schiedsrichterrolle im Spiel von Betroffenen.
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Für Verkauf oder auch den Kauf eines Fahrzeuges ermittelt einer unserer kompetenten Sachverständigen den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.
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Die gewerblichen Verkäufer haben die Möglichkeit durch unseren Zustandsbericht und GTÜ-Gebrauchtwagen-Siegel den Status Quo von einem Gebrauchtwagen darzustellen und rechtssicher zu dokumentieren.
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G 607 beschreibt die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Mit Gasanlagen werden die Anlagen in Wohnwagen, Bussen, mobilen Verkaufsständen etc. gemeint, die zu Kochzwecken oder Heizzwecken verwendet werden. Hierbei werden private und gewerbliche Nutzung von einander unterschieden.
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Die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz trägt in Deutschland der Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaften veröffentlichen hierzu Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) als Richtlinie.
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Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Gesamtschadens.
30 Min.
10-20% Schadenhöhe