IngBüro-eko – Fahrzeuginspektion

SCHADENGUTACHTEN

Die GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr erstellt in der Rolle des Sachverständigen Schadengutachten / Auto-Schadengutachten für Sie. Wir übernehmen als qualifizierte Kfz-Sachverständige die Schiedsrichterrolle im Spiel von Betroffenen.

Die nach einem Verkehrsunfall entstehenden Schäden an Fahrzeugen werden durch Schadengutachten ermittelt. Dabei werden neben der Feststellung von Schäden Beweise sichergestellt. In Kaskofällen werden die vertraglichen Vorgaben vom Sachverständigen geprüft. Beim Haftpflichtschaden prüft er die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

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Wichtig bei einem vorhandenen Schaden

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unsere Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.​

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. Unsere Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleisten wir, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

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Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Als Geschädigte/-r in einem Unfall haben Sie

  • Das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin/eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt;

  • Die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt;

  • Die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben).

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Kaskoschaden/
Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.

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Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkaskoversicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.

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Telefon: 017681401057