Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.Zusätzlich wird auch die notwendige Gasanlagenprüfung (GAP), die nach einer Reparatur der Gasanlage oder nach einem Unfall erforderlich ist, im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt
Mehr erfahrenHier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis durchführen lassen können.
Die Autofahrer müssen nicht mehr unbedingt zu TÜV oder DEKRA. Sie können die amtliche Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung ihres Fahrzeugs auch bei GTÜ-Prüfstellen durchführen lassen. Im Vergleich zu Mitbewerbern führen die Prüfingenieure der GTÜ die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ freiberuflich durch. Somit können die Autofahrer ihre Prüfplakette für ihre Sicherheit im Straßenverkehr bei den GTÜ-Prüfstellen bekommen.
Die GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis informiert Sie als Vertragspartner gerne über unsere Preise und Dienstleistungen.
Achtung: Bei Überziehen der Vorführung zur amtlichen Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden, die 20 Prozent mehr kostet als die „normale“ HU.
Hier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis durchführen lassen können.
Die Autofahrer müssen nicht mehr unbedingt zu TÜV oder DEKRA. Sie können die amtliche Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung ihres Fahrzeugs auch bei GTÜ-Prüfstellen durchführen lassen. Im Vergleich zu Mitbewerbern führen die Prüfingenieure der GTÜ die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ freiberuflich durch. Somit können die Autofahrer ihre Prüfplakette für ihre Sicherheit im Straßenverkehr bei den GTÜ-Prüfstellen bekommen.
Die GTÜ Kfz-Prüfstelle | Märkischer Kreis informiert Sie als Vertragspartner gerne über unsere Preise und Dienstleistungen.
Achtung: Bei Überziehen der Vorführung zur amtlichen Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden, die 20 Prozent mehr kostet als die „normale“ HU.
Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig.Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Gehen Sie einfach unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicherzugehen, besuchen Sie vorab die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.
Für die Durchführung von Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erhaltung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens sind auch die GTÜ-Prüfingenieure autorisiert. Im Falle einer positiven Begutachtung ermöglicht die Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens dem Fahrzeughalter finanzielle Vorteile durch reduzierte Unterhaltskosten.
ie Untersuchung bei einer Oldtimerbegutachtung besteht aus einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie der sachverständigen Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Dabei stellen die folgenden Baugruppen die relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers dar:
Aufbau/ Karosserie
Rahmen/ Fahrwerk
Motor/ Antrieb
Bremsanlage
Lenkung
Räder/ Reifen
Elektrische Anlage
Fahrzeuginnenraum
Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO),
die sachverständige Begutachtung des Pflege- bzw. Erhaltungszustands,
die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/ Karosserie, Rahmen/ Fahrwerk, Motor/ Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/ Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).
Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.
Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu Ihrem Oldtimer. Unsere Prüfingenieure vor Ort stehen Ihnen in allen spezifischen Punkten zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, alle relevanten Unterlagen für Ihre Oldtimerbegutachtung zusammenzustellen.
Weitere Informationen zu Young- und Oldtimern finden Sie unter GTÜ-Classic.
Die Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eins von unseren Aufgabenpunkten. Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen unsere Prüfingenieure gerne weiter und führen die Untersuchungen nach §§ 41, 42 (1) bzw. 42 (2) BOKraft kompetent durch.
Mehr erfahrenDamit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon lautet: „Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen.“ Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung besitzen, deren Typgenehmigung erloschen ist oder für die der Nachweis einer Typgenehmigung nicht (mehr) erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU (z. B. aus den USA oder der Schweiz),
Die Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und ohne EG-Typgenehmigung,
Die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind (z. B. Scheunenfund),
Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge).
Bei der Erstellung des Vollgutachtens nach § 21 StVZO wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht und ob Umrüstungen oder gegebenenfalls Ausnahmen von einzelnen Ausrüstungsvorschriften notwendig sind. Es werden die technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung ermittelt und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft.
Einige Prüfpunkte können von unseren Unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes selbst am Fahrzeug überprüft werden. Für andere ist die Vorlage eines entsprechenden Prüfberichts (zum Beispiel ein Abgasgutachten eines anerkannten Labors) notwendig. Sofern keine Datenbestätigung des Herstellers vorgelegt werden kann, benötigen Sie ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle. Dieses beinhaltet auch die erforderlichen Nachweise für beispielsweise Abgas- und Geräuschverhalten. Dieses Datenblatt können Sie selbst bei einer Datenblattstelle Ihrer Wahl bestellen. Oder Ihre GTÜ-Partnerin bzw. Ihr GTÜ-Partner vor Ort übernimmt dies für Sie.
Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle
Ausländische Zulassungspapiere, z. B. US-Title
Prüfzeugnisse zu eventuell vorhandenen Umbauten am Fahrzeug
Ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage.
Unsere Unterschriftsberechtigten beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Vollgutachtens für Ihr Fahrzeug.